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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal

(LG SDL) Landgericht Stendal
verurteilt Fahrzeughändler wegen Brandstiftung u.a.

12.08.2009, Hansestadt Stendal – 18

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 018/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal, den 12. August 2009

 

 

 

(LG SDL) Landgericht Stendal

verurteilt Fahrzeughändler wegen Brandstiftung u.a.

 

Stendal. Die Große Strafkammer 2 des Landgerichts Stendal verurteilte

am Dienstag, den 11.08.2009, einen 47-jährigen Unternehmer aus Roßdorf wegen

Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von

fünf Jahren. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 08.10.2005 zwei

Autohäuser in Rathenow und Genthin von Gesellschaften, an denen er als

Gesellschafter und Geschäftsführer beteiligt war, durch gesondert verfolgte

Mittäter in Brand setzen ließ, um später bei den Versicherungen für das Objekt

in Genthin einen Schaden von knapp 2,3 Mio. ¿ und für das Objekt in Rathenow

einen Schaden von über 2,6 Mio. ¿ zu melden. Zwei weitere Anklagepunkte wegen

vollendeten Betrugs wurden eingestellt, weil die auf die Schadensanzeige von

den Versicherungen erbrachten Teilleistungen für beschädigte Fahrzeuge von rd.

80.000 ¿ in Genthin und rd. 210.000 ¿ in Rathenow möglicherweise nicht

irrtumsbedingt erfolgten.Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von

sieben Jahren beantragt, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch

nicht rechtskräftig; der Angeklagte kann es binnen einer Frist von einer Woche

mit der Revision zum Bundesgerichtshof anfechten. Dem Urteil ging eine

Verhandlung von 15 Tagen voraus, in der die Kammer unter dem Vorsitz von

Gerhard Henss zahlreiche Zeugen und Sachverständige vernahm. Der Angeklagte,

gegen am Landgericht drei weitere Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs,

Untreue und Steuerhinterziehung anhängig sind, befindet sich in anderer Sache

in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

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