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(LG SDL) Urteil gegen
Wirtschaftsstraftäter rechtskräftig- BGH bestätigt Entscheidung des
Landgerichts Stendal
23.04.2010, Hansestadt Stendal – 5
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 005/10
Landgericht Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 005/10
Stendal, den 23. April 2010
(LG SDL) Urteil gegen
Wirtschaftsstraftäter rechtskräftig- BGH bestätigt Entscheidung des
Landgerichts Stendal
Die
Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Stendal verurteilte am 01.09.2009 einen
48-jährigen Unternehmer aus Roßdorf wegen Subventionsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe
von 2 ½ Jahren. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zusammenhang
mit dem Bau der Ferienanlage ¿Hüttermühle¿ auf der Grundlage falscher Angaben
öffentliche Mittel in Höhe von knapp 370.000,00 Euro erschlichen hat. Wie erst
jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.04.2010 die
Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil
ist damit rechtskräftig.
Die Strafkammer 2
hatte denselben Angeklagten zuvor am 11.08.2009 wegen Brandstiftung in
Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt,
weil er zwei Autohäuser in Rathenow und Genthin von Gesellschaften, an denen er
als Gesellschafter und Geschäftsführer beteiligte war, durch gesondert verfolgte
Mittäter in Brand setzen ließ, um später bei den Versicherungen Schäden in
Millionenhöhe zu melden. Auch die hiergegen gerichtete Revision ist inzwischen
zurückgewiesen worden. Aus den beiden Einzelstrafen ist nachträglich eine Gesamtstrafe
zu bilden. Die Zusammenführung dieser Strafen könnte im Rahmen eines weiteren,
gegenwärtig vor der Wirtschaftsstrafkammer anhängigen Verfahrens wegen Untreue
geschehen, wenn es dort zu einer Verurteilung kommt.
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