Kontakt
Landgericht Stendal
Pressesprecher:
RiLG Dr. Michael Steenbuck
Telefon: +49 3931 581314
Fax: +49 3931 581227
E-Mail: presse.lg-sdl(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal
Adresse des Landgerichts Stendal
Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal
(LG SDL) Zum Strafverfahren vor
der Strafkammer 3 im Verfahren gegen Nico K.
22.10.2010, Hansestadt Stendal – 15
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 015/10
Landgericht Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 015/10
Stendal, den 22. Oktober 2010
(LG SDL) Zum Strafverfahren vor
der Strafkammer 3 im Verfahren gegen Nico K.
(503 KLs 53/10)
Die
Große Strafkammer 3 des Landgerichts Stendal verurteilte am 21.10.2010 einen
22jährigen Mann wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlicher
Körperverletzung mit versuchtem Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4
Jahren und 6 Monaten. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er ¿ jeweils im
Rahmen einer erfolglosen Suche nach Bargeld ¿ in der Nacht vom 19./20.07.2010
mit einer Gabel auf einen Bewohner der Obdachlosenheims in Stendal einstach und
am 01.08.2010 ebenda mit Fäusten, einer Gehhilfe und einem Schlagstock
denselben Mann schlug, der anschließend über mehrere Wochen stationär behandelt
werden musste.
In
der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Gerhard Henss aus, die Kammer sei erschüttert, dass die Stadt Stendal ¿ als Betreiberin des
Obdachlosenheims ¿ nicht für die Sicherheit der Bewohner des Obdachlosenheims
gesorgt habe. Hintergrund dieser Bemerkung ist, dass der Angeklagte nach dem
Inhalt der Hauptverhandlung bereits seit 2009 Hausverbot in der Einrichtung
hatte. Gleichwohl war er ¿ schon vor den Taten, die jetzt zur Verurteilung
führten ¿ mehrfach in das Heim eingedrungen und gegen Bewohner tätlich
geworden. Das räumte er bei Ermittlungen ein, die die Polizei unter anderem auf
Anzeige des Oberbürgermeisters der Stadt Stendal wegen Sachbeschädigungen im
Heim geführt hatte.
Die Äußerung des
Vorsitzenden Richters in der Urteilsbegründung nimmt damit Bezug auf die
Tatsache, dass der Stadt Stendal aufgrund mehrerer Fälle in der Vergangenheit bekannt
war, dass der Angeklagte das gegen ihn verhängte Hausverbot missachtet und es
dabei zu Übergriffen auf Bewohner und Einrichtung des Hauses kommt. Wegen
solcher Angriffe von außen kommt ihr nach Auffassung der Großen Strafkammer 3
eine Schutzpflicht für die Bewohner zu, der sie hätte nachkommen müssen.
Impressum:
Landgericht Stendal
Pressestelle
Am Dom 19
39576 Stendal
Tel: (03931) 58 13 14
Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27
Mail: pressestelle@lg-sdl.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landgericht StendalPressestelleAm Dom 1939576 Hansestadt StendalTel: 03931 58-1314Fax: 03931 58-1111, 58-1227Mail: presse.lg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-sdl.sachsen-anhalt.de