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Landgericht Stendal
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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal
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Pressemitteilungen des Landgerichts Stendal

(LG-SDL) - Pressemitteilung
WARNUNG: Falsche "Justizzahlstelle" fordert Gebühren

16.10.2013, Hansestadt Stendal – 12

  • Landgericht Stendal

Aus aktuellem Anlass wird vor Betrügern gewarnt, die unter der Bezeichnung ?Justizzahlstelle" unberechtigt die Überweisung von Gerichtskosten auf das Konto bei einer bulgarischen Bank verlangen (IBAN mit den Anfangsbuchstaben BG). Betroffen sind insbesondere Beteiligte an einem Justizverfahren, in dem es zu einer öffentlichen Bekanntmachung im Internet oder in der Presse kommt. Das können etwa Insolvenzschuldner oder Unternehmen bzw. Vereine sein, die eine Eintragung in das Handels- bzw. Vereinsregister beantragt haben. Um den Schreiben den Anschein der Authentizität zu verleihen, übertragen die Betrüger die veröffentlichten Verfahrensdaten in eine gefälschte Kostenrechnung. Wegen Einwendungen verweisen sie auf fiktive Behörden, etwa das ?Zentrale Registergericht Jerichower Land" (siehe Muster). Den Betroffenen werden für den Fall der Nichtzahlung Nachteile in Aussicht gestellt, zum Beispiel der Verlust der Restschuldbefreiung.

Das Landgericht Stendal weist darauf hin, dass es eine ?Justizzahlstelle" oder ein ?Zentrales Registergericht Jerichower Land" nicht gibt. Echte Kostenrechnungen werden von den Amts- und Landgerichten ausgestellt. Zahlungsempfänger ist die Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt, die Konten bei der Bundesbank (BLZ 810 000 00) führt. Wer eine zweifelhafte Kostenrechnung erhält, sollte sich unverzüglich an das für ihn zuständige Gericht wenden.

Die Staatsanwaltschaft ist mit Ermittlung gegen die Verantwortlichen beauftragt worden.

Impressum:Landgericht StendalPressestelleAm Dom 1939576 Hansestadt StendalTel: 03931 58-1314Fax: 03931 58-1111, 58-1227Mail: presse.lg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-sdl.sachsen-anhalt.de

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