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(LG-SDL)-Verfahren gegen Bundeswehrsoldaten endet mit Freispruch

24.03.2015, Hansestadt Stendal – 3

  • Landgericht Stendal

Die beiden Bundeswehrsoldaten, denen zur Last gelegt worden ist, im Mai 2013 im Rahmen einer Gefechtsübung auf dem Truppenübungsplatz Altmark in Letzlingen fahrlässig den Tod ihres Kommandanten verursacht zu haben, sind heute von dem Amtsgericht Gardelegen - Strafrichter - aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden.

 

Der tödliche Unfall ereignete sich bei dem Zurücksetzen eines Schützenpanzers des Typs ?Marder?. Der angeklagte Fahrer konnte dabei den über eine Bordsprechanlage erteilten Befehl seines ebenfalls angeklagten Truppenführers zum Anhalten nicht vernehmen, da die Sprechanlage einen Defekt aufwies. Der Panzer überrollte den Geschädigten. Dieser erlag später seinen schweren Verletzungen.

 

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist das Amtsgericht zu der Überzeugung gelangt, dass nicht nachweisbar ist, dass die Angeklagten den Defekt der Sprechanlage kannten, so dass ihnen ein fahrlässiges Verhalten nicht zur Last gelegt werden kann. Es ist nach den Ausführungen des Gerichtssachverständigen nicht auszuschließen, dass der Fehler im System der Bordsprechanlage erstmals aufgetreten ist.

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