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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Stefan B. wegen des Anschlagsgeschehens in Halle vom 09.10.2019
15.06.2020, Naumburg (Saale) – 5
- Oberlandesgericht
In
dem Strafverfahren gegen Stephan B. hat der 1. Strafsenat des
Oberlandesgerichts Naumburg (Staatsschutzsenat) die Anklage des
Generalbundesanwalts vom 16. April 2020 zur Hauptverhandlung zugelassen und das
Hauptverfahren eröffnet. Darüber hinaus hat der Senat die Fortdauer der
Untersuchungshaft gegen Stephan B. angeordnet und die Zulassung der Nebenklage
von 40 Personen ausgesprochen.
Die Hauptverhandlung soll am 21. Juli 2020 um 10:00 Uhr
im Sitzungssaal C 24 im 3. Obergeschoss des Landgerichts Magdeburg,
Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, beginnen. Bisher sind 17 weitere
Termine für die Fortsetzung der Hauptverhandlung vorgesehen. Die Daten dieser
Fortsetzungstermine ergeben sich aus der Pressemitteilung 004/20 des
Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. Mai 2020.Der
Angeklagte steht im Verdacht, am 9. Oktober 2019 in der antisemitisch,
rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Absicht, einen Mordanschlag auf
Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens zu verüben, einen Angriff auf
die Synagoge in Halle verübt zu haben. Dabei soll er versucht haben, unter
Einsatz von Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu
gelangen, in der sich anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertages
Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Während dieses Angriffs soll der Angeklagte
eine Passantin erschossen und seine Schusswaffe auf weitere Personen gerichtet
haben.
Aus
Enttäuschung über die Erfolglosigkeit seines Versuchs, sich Zutritt zu der Synagoge
zu verschaffen, soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, an anderen
Orten Menschen mit Migrationshintergrund zu töten. Er habe einen Besucher eines
Döner-Restaurants erschossen, nachdem der Versuch, sämtliche der sich in dem
Gastraum des Restaurants aufhaltenden Personen mittels einer Sprenggranate zu
töten, misslungen sei. Der Angeklagte soll auch während dieses
Geschehensablaufs Schüsse auf weitere Passanten abgegeben haben.
Sodann
soll der Angeklagte mit seinem Kraftfahrzeug die Flucht angetreten haben. Er
habe Schüsse auf die ihn verfolgenden Polizisten abgegeben, um die Flucht
fortsetzen und weitere Menschen töten zu können. Im weiteren Verlauf der Flucht
soll der Angeklagte einen Fußgänger mit seinem Fahrzeug verletzt, zwei Menschen
angeschossen und sich unter Gewaltandrohung mit der Schusswaffe in den Besitz
eines neuen Fluchtfahrzeugs gebracht haben.
Der
Angeklagte habe das Tatgeschehen mit einer Kamera gefilmt und die Aufnahmen im
Wege eines Live-Streams im Internet verbreitet. Unmittelbar vor seiner Ankunft
an der Synagoge soll er einen Internet-Link zu von ihm verfassten Dokumenten
veröffentlicht haben, in denen unter anderem seine Tatmotivation erläutert sei
und zur Tötung aller Juden aufgerufen werde.
Die
Anklage der Bundesanwaltschaft erhebt gegenüber dem Angeklagten wegen dieses
Geschehens unter anderem den Vorwurf des Mordes in zwei Fällen und des
versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen,
sowie der Volksverhetzung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der
Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 21.04.2020.Die
Akkreditierungsbedingungen für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien,
sowie weitere Entscheidungen über den äußeren Ablauf der Hauptverhandlung,
soweit sie die Öffentlichkeit betreffen, werden durch weitere Pressemitteilung
gesondert bekannt gegeben.
Es
ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Akkreditierungen die Zahl der den
Medien zur Verfügung stehenden Sitzplätze übersteigt. Die Zahl der verfügbaren
Sitzplätze wird voraussichtlich unter anderem von den Bedingungen abhängen, die
in der Nachfolgeregelung für die am 1. Juli 2020 außer Kraft tretende 6.
SARS-CoV-2-EindV der Landesregierung Sachsen-Anhalt für das Abstandsgebot oder
andere Infektionsschutzmaßnahmen angeordnet werden. Voraussichtlich wird die
Pressestelle des Oberlandesgerichts Ende Juni oder Anfang Juli die Medien zur
Akkreditierung innerhalb eines festgelegten Zeitraums auf einer gesonderten
E-Mail-Adresse einladen. Der Akkreditierung wird, soweit derzeit absehbar, ein
Auswahlverfahren nachfolgen, das die Verteilung der Sitzplätze innerhalb
verschiedener Gruppen von Medien (wahrscheinlich durch Auslosung) bestimmt.
Ebenso ist damit zu rechnen, dass die Akkreditierung von
bildberichterstattenden Medien die zulässige Zahl derjenigen Personen, die vor
Sitzungsbeginn Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen vor und im Sitzungssaal herstellen
möchten, übersteigt. Es ist daher absehbar, dass solche Aufnahmen nur im Rahmen
einer Pool-Lösung gestattet werden. Die Vorbereitung einer Einigung der
interessierten Presseorgane oder Fernsehanstalten über die Poolführerschaft
wird daher bereits jetzt anheimgestellt.
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