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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Gegendarstellungsanspruch eines Tierschutzvereins

04.01.2006, Naumburg (Saale) – 1

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 001/06

 

Naumburg, den 3. Januar 2006

 

(OLG NMB) Gegendarstellungsanspruch eines Tierschutzvereins

Am Mittwoch, den 11. Januar 2006, ab 10.00 Uhr, findet vor dem 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg im Saal 411 eine mündliche Verhandlung statt, in der es darum geht, ob ein in Merseburg ansässiger Tierschutzverein gegen die Verlegerin der Mitteldeutschen Zeitung einen Gegendarstellungsanspruch hat.

Der Tierschutzverein bezieht sich dabei auf einen Artikel vom 18. August 2005 mit der überschrift "Kreis schließt das Tierheim - Einrichtung am Werder in Merseburg zu".

Er begehrt eine Gegendarstellung mit dem Inhalt, dass das Schild mit dem Vermerk "Zur Zeit geschlossen" von ihm aus eigenen Stücken angebracht worden sei, dass dem Verein die Abgabe von Tieren nicht untersagt sei und dass der Grund für die Untersagungsverfügung des Landkreises die zwischenzeitlich abgelaufene und durch den Landkreis noch nicht erneuerte Erlaubnis sei, nicht hingegen "ein ganzer Katalog von Beanstandungen, der das Fass zum überlaufen gebracht habe".

Das Landgericht hat den Antrag des Tierschutzvereins auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Abdruck einer Gegendarstellung mit Urteil vom 23. September 2005 zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil wendet sich der Tierschutzverein mit seiner Berufung und verfolgt seinen Gegendarstellungsanspruch weiter.

Ich wünsche allen Pressevertretern ein gesundes und rundum schönes neues Jahr 2006 und bedanke mich für die gute Zusammenarbeit. Außerdem teile ich Ihnen mit, dass seit dem 1. Januar 2006 Frau Astrid Göbel (Tel.: 0 34 45/28 22 30) neben Herrn Dr. Ralf Tiemann (Tel.: 0 34 45/28 22 23) meine zweite Vertreterin ist.

 

gez. Ursula Mertens

(Pressesprecherin)

 

 

 

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