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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Vergabenachprüfungsverfahren A 38

24.08.2006, Naumburg (Saale) – 11

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/06

 

Naumburg, den 3. August 2006

 

(OLG NMB) Vergabenachprüfungsverfahren A 38

Bei dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg sind zwei Vergabenachprüfungsverfahren anhängig, die zwei Bauabschnitte der BAB 38 (Autobahndreieck Halle-Süd ¿ Anschlussstelle Schafstädt und Anschlussstelle Schafstädt ¿ Anschlussstelle Eisleben) betreffen und an denen die DEGES und die Baufirmen Heilit + Woerner Bau GmbH sowie Reinhold Meister GmbH beteiligt sind.

Bei den beim Oberlandesgericht anhängigen Verfahren geht es um die Frage, ob die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, deren Gesellschafter zu 50 % der Bund und zu je 10 % die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind, berechtigt war, die im Jahr 2005 erfolgten Ausschreibungen für die oben genannten Bauabschnitte aufzuheben.

Die DEGES hatte die Aufhebung der Ausschreibungen veranlasst, nachdem das Oberlandesgericht Naumburg sie in zwei vorangegangenen Nachprüfungsverfahren mit Beschlüssen vom 22. September 2005 (1 Verg 7/05 und 1 Verg 8/05) verpflichtet hatte, die Wertung der seinerzeit bereits vorliegenden Angebote unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassungen zu wiederholen.

Gegen die Aufhebung haben sich die oben genannten Baufirmen mit entsprechenden Nachprüfungsanträgen an die 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt LSA gewandt. Diese hat den Anträgen mit Beschlüssen vom 23. Mai 2006 stattgegeben und der DEGES aufgegeben, die Aufhebung rückgängig zu machen und die Vergabeverfahren fortzuführen.

Hiergegen wendet sich die DEGES mit ihren sofortigen Beschwerden.

Der Vergabesenat wird am 4. September 2006, 10:30 Uhr, im Saal 400 im Oberlandesgericht mündlich verhandeln. Die Sitzungen sind öffentlich.

Die DEGES hat inzwischen, ohne den Ausgang der hier anhängigen Beschwerdeverfahren abzuwarten, die betreffenden Bauaufträge erneut ausgeschrieben. Die Baufirmen haben im Rahmen des hiesigen Beschwerdeverfahrens beantragt, der DEGES zu untersagen, diese neu eingeleiteten Vergabeverfahren fortzuführen. Mit Beschlüssen vom 31. Juli 2006 hat das Oberlandesgericht die Anträge der oben genannten Baufirmen auf Anordnung vorläufiger Maßnahmen in den hiesigen Beschwerdeverfahren verworfen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Vorgehensweise der DEGES im Rahmen eines gesonderten Nachprüfungsverfahrens ¿ also zunächst in der Zuständigkeit der o.g. Vergabekammer ¿ einer überprüfung unterzogen werden müsse.

 

 

gez. Ursula Mertens

Pressesprecherin

 

 

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