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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Vergabenachprüfungsverfahren A 38

15.09.2006, Naumburg (Saale) – 13

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 013/06

 

Naumburg, den 5. September 2006

 

(OLG NMB) Vergabenachprüfungsverfahren A 38

Am 04.09.2006 verhandelte der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg zwei Verfahren (AZ: 1 Verg 6/06 betr. VKE ( Verkehrseinheit ) 4616 und AZ: 1 Verg 7/06 betr. VKE 4617), in denen sich die Firma Heilit & Wörner gegen die Aufhebung zweier Vergabeverfahren durch die DEGES wehrt und von der Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Recht bekommen hatte. Hiergegen richteten sich die Beschwerden der DEGES. Bezüglich des weiteren Inhalts wird auf die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts 011-06 verwiesen.Der Senat klärte den Sachverhalt in einer umfangreichen Beweisaufnahme, in der die technischen Planer für alle Brückenbauwerke und Strecken der Verkehrseinheiten 4616 und 4617 der BAB 38 sowie der Bereichsleiter Planung und der damalige Leiter der Rechtsabteilung der DEGES als Zeugen vernommen wurden. Ebenso wurde der Bauüberwacher für die Verkehrseinheit 4616 als Zeuge vernommen. Die entscheidende Frage ist dabei, ob die DEGES berechtigte anzuerkennende Gründe für die Aufhebung ins Feld führen kann.

Wegen des Umfanges der Beweisaufnahme erhielten die Parteien Gelegenheit, sich bis zum 18.09.2006 schriftlich zum Beweisergebnis zu äußern. Der Senat hat den Termin zur Verkündung seiner Entscheidungen auf den 10.10.2006, 11 Uhr festgesetzt.

In zwei weiteren Verfahren greift die Firma Heilit & Wörner die inzwischen erfolgte zweite Ausschreibung betreffend die o.a. Verkehrseinheiten an. Auch hier wurde als Verkündungstermin der 10.10.2006 bestimmt. Damit nicht durch den vorherigen Ablauf der Angebotsfrist die Antragstellerin gezwungen ist, sich unbeschadet der Entscheidung des Senats an der zweiten Ausschreibung zu beteiligen, hat sich die DEGES verpflichtet, die Frist zur Abgabe der Angebote bis nach dem Verkündungstermin zu verlängern.

Die Entscheidungen des Senats sind nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar.

 

 

gez. i.A. Ina-Luise Westerhoff

Vertreterin der Pressesprecherin

 

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