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Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
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Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft
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Pressemitteilungen der Generalstaatsanwaltschaft
(GenStA NMB) Jahresbilanz 2015 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
03.03.2016, Naumburg (Saale) – 1
- Generalstaatsanwaltschaft
Generalstaatsanwalt
Jürgen Konrad:
?Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes
Sachsen-Anhalt sind im vergangenen Jahr erneut angestiegen.
2015 sind rund 247.000 Verfahren eingegangen, 9.000 Verfahren mehr als
im Vorjahr
(+ 3,8 %). Sowohl bei den Js-Verfahren (= gegen von der Polizei ermittelte
Tatver-
dächtige) als auch bei den UJs-Verfahren (= gegen Unbekannt, weil kein Tatver-
dächtiger ermittelt werden konnte) war ein Verfahrensanstieg zu beobachten
(Js: + 3,8 %; UJs: + 3,7 %).
Aufgeschlüsselt nach Jahren ergibt sich folgendes Bild (seit 2010):
2010: 233.376 Js- und
UJs-Verfahren = 9.995
Verfahren je 100.000 Einwohner
2011: 236.254 Js- und
UJs-Verfahren = 10.190 Verfahren je 100.000 Einwohner
2012: 232.617 Js- und
UJs-Verfahren = 10.101 Verfahren je 100.000 Einwohner
2013: 231.982 Js- und
UJs-Verfahren = 10.334 Verfahren je 100.000 Einwohner
2014: 238.080 Js- und
UJs-Verfahren = 10.647 Verfahren je 100.000 Einwohner
2015: 247.066 Js- und
UJs-Verfahren = 11.074 Verfahren je 100.000 Einwohner
Der Verfahrensanstieg gibt indes noch keinen Anlass zur Sorge oder gar
zu einer
erhöhten Kriminalitätsfurcht. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung in
Sachsen-Anhalt
war der Anteil der Verfahren in den Jahren 1992 bis 2004 durchweg höher als im
vergangenen Jahr.
Gestiegen ist auch der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen zur Last
gelegten
Straftaten (+ 45,6 %), insbesondere im Bereich der Bagatellkriminalität (einfacher
Diebstahl: + 50,2 %; Leistungserschleichung: + 41,5 %), aber auch im Bereich
der
Sexualkriminalität (+ 19,8 %; dort allerdings bei relativ niedrigen absoluten
Zahlen
2014: 86, 2015: 103). Den höchsten Anstieg (+ 88,3 %) hat es im Bereich von
Anzeigen wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (§ 95), das Asylgesetz
(§ 85) und das Freizügigkeitsgesetz (§ 9) gegeben (diese Vergehen sind allerdings
grds. nur von ausländischen Staatsangehörigen begehbar).
Als positiv zu bewerten ist die kurze
Dauer, in der die Ermittlungsverfahren
von den Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden.
Nahezu 2/3 aller 2015 anhängig
gewesenen Verfahren wurden innerhalb eines Monats
erledigt (65,4 %). Mit Ablauf des 1. Quartals konnten über 86 % aller
eingegangenen
Verfahren einer Erledigung zugeführt werden; nach ½ Jahr waren nur noch 5,3 %
der
Verfahren anhängig.
Im Durchschnitt wurden die Verfahren von den 202 Amts- und Staatsanwälten des
Landes Sachsen-Anhalt in 1,6 Monaten erledigt. Die Erledigungszeit ist damit
seit
dem Jahre 2009 unverändert zügig, wofür den Mitarbeitenden in Halle, Magdeburg,
Dessau-Roßlau, Stendal, Halberstadt und Naumburg mein besonderer Dank gilt.
Sehr erfreulich ist ? wie schon im
letzten Jahr ? die rückläufige Entwickung
der Jugendkriminalität.
Von den landesweit rund 159.200 Beschuldigten waren ca. 23.700 im Alter
zwischen
14 und 21 Jahren. Damit ist der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden an
der
Gesamtkriminalität auf 14,9 % abgesunken. Dies ist der niedrigste Wert seit
Beginn der
statistischen Erhebung (1993). Vor 10 Jahren lag der Anteil noch bei knapp 30
%.
Die Eingangszahlen bei Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender sind ?
anders
als im Erwachsenenbereich ? rückläufig (- 2,0 %). Während sich die Anzahl
kriminell
auffälliger Kinder unter 14 Jahren nur unwesentlich verändert hat (- 0,2 %),
ist bei
den 14 bis 18-jährigen Jugendlichen ein deutlicher Verfahrensrückgang zu
verzeichnen
gewesen (- 7,4 %). Dagegen hat der Anteil der 18 bis 21-jährigen heranwachsenden
Tatverdächtigen leicht zugenommen (+ 2,9 %).?
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