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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

(StA DE) Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau ? Ermittlungen zum Unglück an der Elbfähre Elster abgeschlossen.

11.06.2004, Dessau-Roßlau – 4

  • Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

 

 

Staatsanwaltschaft Dessau - Pressemitteilung Nr.: 004/04

 

Dessau, den 11. Juni 2004

 

(StA DE) Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau ¿ Ermittlungen zum Unglück an der Elbfähre Elster abgeschlossen.

Gegen den 68-jährigen Gregor H. aus Annaburg ist Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht in Wittenberg gestellt worden.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 29. Februar 2004 in Elster als verantwortlicher Fahrzeugführer seinen PKW an der abschüssigen Zufahrt zur Elbfähre in der Weise ungenügend gesichert abgestellt zu haben, dass er die Handbremse entweder nicht oder nicht vollständig angezogen hatte. Im PKW befanden sich zu diesem Zeitpunkt vier Kinder.

Nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis setzte sich das Fahrzeug infolge der ungenügend angezogenen Handbremse selbstständig in Bewegung und rollte in die Elbe wo es versank.

Während sich zwei Kinder eigenständig retten konnten, verstarben zwei Kinder durch Ertrinken.

Mit dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten ist zugleich beim Amtsgericht Wittenberg beantragt worden, den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten zu verurteilen und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Darüber hinaus soll der Beschuldigte als Bewährungsauflage einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Das zuständige Amtsgericht hat nunmehr zu prüfen, ob es dem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls folgt. In diesem Falle würde nach § 407 ff. der Strafprozessordnung die Festsetzung der Rechtsfolge ohne Durchführung einer Hauptverhandlung erfolgen.

Susanne Helbig

Pressesprecherin

 

 

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