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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

(StA DE)  Ermittlungen gegen Udo
Gebhardt sind eingestellt

15.01.2008, Dessau-Roßlau – 1

  • Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Dessau - Pressemitteilung Nr.: 001/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Dessau -

Pressemitteilung Nr.: 001/08

 

Dessau, den 15. Januar 2008

 

(StA DE)  Ermittlungen gegen Udo

Gebhardt sind eingestellt

 

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat

die Ermittlungen gegen Udo Gebhardt, Mitglied der SPD-Fraktion im

Dessau-Roßlauer Stadtrat und Landesvorsitzender des DGB, wegen Beleidigung aus

rechtlichen Gründen eingestellt.

 

Den Ermittlungen lagen eine Strafanzeige

und ein Strafantrag des Rechtsanwalts Ingmar Knop, Mitglied des Dessau-Roßlauer

Stadtrates für die DVU, vom September 2007 zugrunde, mit welcher er Udo

Gebhardt vorgeworfen hatte, ihn im Rahmen einer Debatte in Gegenwart anwesender

Mitglieder des Stadtrates, Angehörigen der Verwaltung und der auch durch die

Presse vertretenen Öffentlichkeit ¿lauthals als Neonazi¿ bezeichnet und dadurch

beleidigt zu haben.

 

Wie dem Anzeigeerstatter bereits im

Dezember 2007 mitgeteilt worden ist, hat Udo Gebhardt zur Überzeugung der

Staatsanwaltschaft mit der Verwendung des Begriffs ¿Neonazi¿ im Zusammenhang

mit einer von ihm vor dem Stadtrat abgegebenen Erklärung den Tatbestand der

Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) nicht verwirklicht, sondern von seinem

durch Art. 5 Grundgesetz gewährten und geschützten Recht auf freie

Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Diesem Grundrecht ist nach der

höchstrichterlichen Rechtsprechung breiter Raum zu gewähren. Dessen Grenzen

sind erst dort überschritten, wo eine Äußerung den Charakter der Schmähkritik

in sich trägt, wenn also der  andere ausschließlich verunglimpft werden soll.

Die Staatsanwaltschaft hat bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass vor dem

Hintergrund der in der Öffentlichkeit diskutierten ¿rechten Gewalt¿ der Begriff

Neo ¿ Nazi als Sammelbegriff für sämtliche Personen gebraucht werde, die in

irgendeiner Art und Weise dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen seien.

Hinsichtlich einer Gruppenzugehörigkeit innerhalb des rechten Spektrums werde

dabei von der breiten Öffentlichkeit nicht differenziert. Insoweit sei die DVU,

die sich als ¿Bündnispartner¿ der NPD verstehe, als Partei des rechten

Spektrums einzuschätzen. Durch die eindeutige Bezugnahme auf die Mitgliedschaft

des Anzeigeerstatters in der DVU  sei der erforderliche tatsächliche

Anhaltspunkt gegeben, wonach die Grenze zur Schmähkritik von Udo Gebhardt nicht

überschritten worden sei.  

 

Preissner

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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