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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

(StA DE) Verdacht auf
Pflichtverletzung durch JVA-Bedienstete

07.05.2009, Dessau-Roßlau – 1

  • Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 001/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau -

Pressemitteilung Nr.: 001/09

 

 

 

Dessau-Roßlau, den 7. Mai 2009

 

 

 

(StA DE) Verdacht auf

Pflichtverletzung durch JVA-Bedienstete

 

 

 

Die

Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat aufgrund einer vom Leiter der JVA

Dessau-Roßlau erstatteten Strafanzeige vor ca. 3 Wochen Ermittlungen gegen zwei

Bedienstete der JVA Dessau-Roßlau wegen des Verdachts der Strafvereitelung im

Amt und der Körperverletzung durch Unterlassen aufgenommen. Beiden Bediensteten

ist die Ausübung ihrer Dienstgeschäfte bis zur Klärung des Sachverhalts

vorläufig untersagt.

 

Ein

wegen Drogendelikten und räuberischer Erpressung verurteilter Gefangener steht

im Verdacht, einen Bediensteten der JVA veranlasst zu haben, ihm u.a.

Lebensmittel in die JVA mitzubringen. Der Bedienstete soll den Gefangenen zudem

nicht ausreichend eingeschlossen und geduldet haben, dass sich der Gefangene

durch Drohungen und körperliche Gewalt gegen Mitgefangene Vorteile verschafft

hat. Unter anderem soll der Gefangene Mithäftlinge gezwungen haben, ihr

Hausgeld an ihn abzuliefern. Dem zweiten Bediensteten wird derzeit vorgeworfen,

dies gewusst zu haben und nicht eingeschritten zu sein.

 

Der

beschuldigte Gefangene wurde nach Bekanntwerden der Vorkommnisse in eine andere

Justizvollzugsanstalt verlegt.

 

Die

Öffentlichkeit konnte nicht früher unterrichtet werden, weil zunächst zu prüfen

war, ob es außerhalb der JVA Mittäter gab. Dafür liegen aber bislang keine

konkreten Anhaltspunkte vor.

 

Die

Ermittlungen werden noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

 

Preissner

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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