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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Halle

Einstellung der Ermittlungen wegen des Brandanschlags auf die geplante Asylbewerberunterkunft in Tröglitz am 04. April 2015

21.07.2016, Halle (Saale) – 1

  • Staatsanwaltschaft Halle

Die Staatsanwaltschaft Halle hat am 11.07.2016 das Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags auf die geplante Asylbewerberunterkunft in Tröglitz am 04. April 2015 eingestellt, weil der/die Täter, die dafür verantwortlich sind, nicht ermittelt werden konnten. In den frühen Morgenstunden des Tattages waren der/die Täter durch eine Seitentür in das Objekt gewaltsam eingedrungen und hatten Brandbeschleuniger aus zwei mitgeführten Kanistern an mehreren Stellen innerhalb des Gebäudes verteilt und entzündet. Die Flammen erfassten insbesondere das Dachgeschoss des Gebäudes, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstand. Die noch in einem Teil des Gebäudes lebenden Bewohner konnten durch Nachbarn rechtzeitig gewarnt werden und wurden nicht verletzt. Im Rahmen der Ermittlungen durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt ist ca. 350 Hinweisen zu Personen bzw. zu im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung abgebildeten Gegenständen nachgegangen worden. Circa 600 Haushalte in Tröglitz sind zum Sachverhalt aufgesucht und befragt worden, ca. 250 Vernehmungen sind im Zusammenhang mit der Brandstiftung durchgeführt worden. Soweit die Vielzahl der ausgewerteten Spuren und eingegangenen Hinweise in Verbindung mit weiteren Untersuchungen zu 6 namentlich bekanntgemachten Personen geführt hat, die mit dem Brand in Verbindung gestanden haben könnten, haben sich diese Verdachtsmomente nicht bestätigt. Schließlich hat auch ein Abgleich der am Tatort festgestellten und gesicherten Spuren mit vorliegendem Vergleichsmaterial von über 100 Personen nicht zu einer Aufklärung des Verbrechens geführt. Weitere, erfolgversprechende Ermittlungsansätze sind derzeit nicht ersichtlich.

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