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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

(StA SDL) Aktueller Sachstand in
dem Verfahren gegen die Mutter der 3 Babyleichen aus Neuendorf am Damm

05.05.2006, Hansestadt Stendal – 7

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 007/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 007/06

 

 

 

Stendal, den 5. Mai 2006

 

 

 

(StA SDL) Aktueller Sachstand in

dem Verfahren gegen die Mutter der 3 Babyleichen aus Neuendorf am Damm

 

Nachdem

die Untersuchung der Beschuldigten im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im

Landeskrankenhaus ergab, dass nicht von einer Schuldunfähigkeit oder

verminderten Schuldfähigkeit der Beschuldigten zu den jeweiligen Zeitpunkten

der Tötungsvorwürfe auszugehen ist und damit die Voraussetzung für eine weitere

einstweilige Unterbringung im Landeskrankenhaus entfallen sind, hat die

Staatsanwaltschaft Stendal  die Aufhebung des Unterbringungsbeschlusses bei

gleichzeitiger Stellung eines Untersuchungshaftbefehls wegen dreifachen

Totschlags beim zuständigen Amtsgericht Gardelegen beantragt.

 

Diesen

Antrag auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls hat der Ermittlungsrichter in

Gardelegen gestern mit der Begründung abgelehnt, dass sich aus den drei

rechtsmedizinischen Gutachten des Institutes für Rechtsmedizin der

medizinischen Hochschule Hannover nicht ergebe, dass die drei Babys lebend

geboren worden seien und daher ein Totschlag jeweils nicht in Betracht komme.

 

Die

Beschuldigte wurde daraufhin auf freien Fuß gesetzt.

 

Gegen

die den Haftbefehl ablehnende Entscheidung wird die Staatsanwaltschaft Stendal 

Beschwerde   beim  Amtsgericht Gardelegen einlegen, über die ¿ für den Fall der

Nichtabhilfe ¿ nach Weiterleitung an das Landgericht Stendal die dortige

Beschwerdekammer zu entscheiden haben wird.

 

 

 

Thomas Kramer

Pressesprecher

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatsanwaltschaft Stendal

Pressestelle

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