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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

(StA SDL) Anklageerhebung im
Mordfall Anja Blum gegen den dringend tatverdächtigen Sven B.

05.05.2006, Hansestadt Stendal – 8

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 008/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 008/06

 

 

 

Stendal, den 5. Mai 2006

 

 

 

(StA SDL) Anklageerhebung im

Mordfall Anja Blum gegen den dringend tatverdächtigen Sven B.

 

Im

Strafverfahren wegen der in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2005 erfolgten

Vergewaltigung und Ermordung der 21jährigen Anja Blum ist am gestrigen Tag

Anklage durch die Staatsanwaltschaft Stendal beim Schwurgericht des

Landgerichts Stendal gegen den 23jährigen Sven B. erhoben worden. Dem

Beschuldigten wird in dieser Anklage zur Last gelegt, Anja Blum, die mit ihrem

Pkw gerade in ihrem Wohnort Rietzel angekommen war und diesen auf einer

Parkfläche in unmittelbarer Nähe des elterlichen Wohnhauses abgestellt hatte,

von hinten ergriffen und ihr einen Arm um den Hals gelegt zu haben.

Anschließend soll er die Geschädigte auf das gegenüberliegende von ihm bewohnte

Grundstück gezerrt und in einem dort befindlichen Stallgebäude vergewaltigt

haben.

 

Die

Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich Sven B. dann aus Angst vor der

Entdeckung dieser Straftat entschloss, Anja Blum zu töten. Er hätte daraufhin

erneut einen Arm um den Hals der Geschädigten gelegt und diese so lange

gewürgt, bis er davon ausgegangen sei, dass sie tot war. Anschließend hätte er

sie mit einem Handwagen zu einem ca. 6 km entfernten Angelgewässer gebracht,

ihr rechtes Hand- und Fußgelenk jeweils mit Ziegelsteinen beschwert, welche er

entsprechend festgebunden hätte, und den Körper der Geschädigten anschließend

im Wasser versenkt.

 

Die

Tötung der Anja Blum hat der Beschuldigte eingeräumt. Darüber hinaus macht er

widersprüchliche Angaben.

 

Sven

B. wurde durch das Landgericht Stendal am 15.12.2005 in anderer Sache wegen

versuchter sexueller Nötigung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt, die er zurzeit verbüßt.

Daher ist das Schwurgericht des Landgerichts Stendal nicht an Haftfristen

gebunden. Weitere Auskünfte werden durch die Staatsanwaltschaft Stendal nicht

erteilt.

 

 

 

Thomas Kramer

Pressesprecher

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatsanwaltschaft Stendal

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