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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal
(StA SDL) Überfall
auf eine vietnamesische Familie in Burg
01.07.2010, Hansestadt Stendal – 3
- Staatsanwaltschaft Stendal
Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/07
Staatsanwaltschaft
Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/07
Stendal, den 3.
August 2007
(StA SDL) Überfall
auf eine vietnamesische Familie in Burg
Am
Mittwoch, dem 01.08.2007, fand in einer Wohnung in Burg eine private Feier
statt. Etwa gegen 23.30 Uhr sollen sich neben dem 18jährigen Bewohner der
Wohnung zwei weitere Personen, nämlich eine 19jährige männliche Person sowie
ein 1969 geborener Mann, die alle unter Alkoholeinfluss gestanden haben sollen,
zu der gegenüberliegenden Wohnung begeben haben, in der eine vietnamesische
Familie mit ihrem 14jährigen Sohn und einer neunjährigen Tochter lebt.
Einer
der Beschuldigten soll die Wohnungstür eingetreten haben und die Beschuldigten
sollen sodann zunächst die Tatopfer mit ausländerfeindlichen Parolen belegt
haben. Der 18jährige Beschuldigte habe dem vierzehnjährigen Opfer mit der
flachen Hand in das Gesicht geschlagen, wovon dieser leichte Prellungen
davongetragen hat.
Der
erwachsene Beschuldigte soll den Familienvater angegriffen haben und der
19jährige Beschuldigte soll die neunjährige Tochter und eine ebenfalls
anwesende achtjährige Freundin geschubst haben.
Danach
sollen die Beschuldigten die Wohnung wieder verlassen haben. Die Tatopfer informierten
die Polizei, die gegen 23.40 Uhr am Tatort eintraf. Nach einer Erstbefragung
hat die geschädigte Familie sodann zunächst ihre Wohnung auf eigenen Wunsch
verlassen.
Nach
ihrer Rückkehr am Morgen des 02.08.2007 stellten die Tatopfer fest, dass die
Wohnung ein zweites Mal betreten worden sein muss. Die Wohnung war verwüstet
und es fehlten ein DVD-Player und ein SAT-Receiver.
Die
Durchsuchung der Wohnung des 18jährigen Beschuldigten hat zum Auffinden der
technischen Geräte geführt.
Die
ausführliche Vernehmung der Geschädigten konnte erst im Laufe des 02.08.2007
durchgeführt werden, weil eine ausreichende Verständigung ohne Hinzuziehung
eines Dolmetschers nicht möglich war.
Die
Beschuldigten wurden am 02.08.2007 vorläufig festgenommen. Die heranwachsenden
Beschuldigten sind polizeibekannt und auch wegen Körperverletzungsstraftaten
bereits in Erscheinung getreten. Der dritte Beschuldigte ist bislang noch nicht
strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Der
18jährige Beschuldigte hat in seiner polizeilichen Vernehmung eingeräumt, mit
den anderen Beschuldigten seine Wohnung verlassen und sich zu der
Nachbarwohnung begeben zu haben. Diese will er aber nicht betreten haben und
sich auch zunächst an Straftaten nicht beteiligt haben. Später sei er aber mit
dem 19jährigen Beschuldigten zurückgekehrt und habe die Geräte mitgenommen.
Der
19jährige Beschuldigte hat sich in seiner polizeilichen Vernehmung eingelassen,
in der Wohnung der Geschädigten gewesen zu sein und ausländerfeindliche Parolen
geschrieen zu haben. An Gewalttätigkeiten gegenüber den Geschädigten habe er
sich nicht beteiligt. Die technischen Geräte habe er mit dem 18jährigen
Beschuldigten gemeinsam entwendet.
Der
erwachsene Beschuldigte hat in seiner polizeilichen Vernehmung lediglich
eingeräumt, die Wohnungstür eingetreten zu haben. Weitere Angaben, auch zu den
Mitbeschuldigten, machte er nicht.
Gegen
den 18jährigen und den 19jährigen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft am
02.08.2007 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden
Tatverdachts, unter anderem einer gefährlichen Körperverletzung beantragt.
Gegen den erwachsenen Beschuldigten wurde kein Haftbefehlsantrag gestellt, weil
gegen ihn kein Haftgrund besteht.
Vertreter
der Polizei haben inzwischen Kontakt zu der geschädigten Familie zwecks
Ergreifung von vertrauensbildenden Maßnahmen aufgenommen. Weiterhin werden
durch die Polizei Schutzmaßnahmen und Alarmierungsmöglichkeiten angestrebt, um
die Familie so weit wie möglich vor weiteren Übergriffen zu schützen.
Wilkmann
Leitende Oberstaatsanwältin
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