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Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Stendal

(StA SDL) Überfall
auf eine vietnamesische Familie in Burg

01.07.2010, Hansestadt Stendal – 3

  • Staatsanwaltschaft Stendal

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatsanwaltschaft

Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/07

 

 

 

Stendal, den 3.

August 2007

 

 

 

(StA SDL) Überfall

auf eine vietnamesische Familie in Burg

 

 

 

Am

Mittwoch, dem 01.08.2007, fand in einer Wohnung in Burg eine private Feier

statt. Etwa gegen 23.30 Uhr sollen sich neben dem 18jährigen Bewohner der

Wohnung zwei weitere Personen, nämlich eine 19jährige männliche Person sowie

ein 1969 geborener Mann, die alle unter Alkoholeinfluss gestanden haben sollen,

zu der gegenüberliegenden Wohnung begeben haben, in der eine vietnamesische

Familie mit ihrem 14jährigen Sohn und einer neunjährigen Tochter lebt.

 

Einer

der Beschuldigten soll die Wohnungstür eingetreten haben und die Beschuldigten

sollen sodann zunächst die Tatopfer mit ausländerfeindlichen Parolen belegt

haben. Der 18jährige Beschuldigte habe dem vierzehnjährigen Opfer mit der

flachen Hand in das Gesicht geschlagen, wovon dieser leichte Prellungen

davongetragen hat.

 

Der

erwachsene Beschuldigte soll den Familienvater angegriffen haben und der

19jährige Beschuldigte soll die neunjährige Tochter und eine ebenfalls

anwesende achtjährige Freundin geschubst haben.

 

Danach

sollen die Beschuldigten die Wohnung wieder verlassen haben. Die Tatopfer informierten

die Polizei, die gegen 23.40 Uhr am Tatort eintraf. Nach einer Erstbefragung

hat die geschädigte Familie sodann zunächst ihre Wohnung auf eigenen Wunsch

verlassen.

 

Nach

ihrer Rückkehr am Morgen des 02.08.2007 stellten die Tatopfer fest, dass die

Wohnung ein zweites Mal betreten worden sein muss. Die Wohnung war verwüstet

und es fehlten ein DVD-Player und ein SAT-Receiver.

 

Die 

Durchsuchung der Wohnung des 18jährigen Beschuldigten hat zum Auffinden der

technischen Geräte geführt.

 

Die

ausführliche Vernehmung der Geschädigten konnte erst im Laufe des 02.08.2007

durchgeführt werden, weil eine ausreichende Verständigung ohne Hinzuziehung

eines Dolmetschers nicht möglich war.

 

Die

Beschuldigten wurden am 02.08.2007 vorläufig festgenommen. Die heranwachsenden

Beschuldigten sind polizeibekannt und auch wegen Körperverletzungsstraftaten

bereits in Erscheinung getreten. Der dritte Beschuldigte ist bislang noch nicht

strafrechtlich in Erscheinung getreten.

 

Der

18jährige Beschuldigte hat in seiner polizeilichen Vernehmung eingeräumt, mit

den anderen Beschuldigten seine Wohnung verlassen und sich zu der

Nachbarwohnung begeben zu haben. Diese will er aber nicht betreten haben und

sich auch zunächst an Straftaten nicht beteiligt haben. Später sei er aber mit

dem 19jährigen Beschuldigten zurückgekehrt und habe die Geräte mitgenommen.

 

Der

19jährige Beschuldigte hat sich in seiner polizeilichen Vernehmung eingelassen,

in der Wohnung der Geschädigten gewesen zu sein und ausländerfeindliche Parolen

geschrieen zu haben. An Gewalttätigkeiten gegenüber den Geschädigten habe er

sich nicht beteiligt. Die technischen Geräte habe er mit dem 18jährigen

Beschuldigten gemeinsam entwendet.

 

Der

erwachsene Beschuldigte hat in seiner polizeilichen Vernehmung lediglich

eingeräumt, die Wohnungstür eingetreten zu haben. Weitere Angaben, auch zu den

Mitbeschuldigten, machte er nicht.

 

Gegen

den 18jährigen und den 19jährigen Beschuldigten hat die  Staatsanwaltschaft am

02.08.2007 Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden

Tatverdachts, unter anderem einer gefährlichen Körperverletzung beantragt.

Gegen den erwachsenen Beschuldigten wurde kein Haftbefehlsantrag gestellt, weil

gegen ihn kein Haftgrund besteht.

 

Vertreter

der Polizei haben inzwischen Kontakt zu der geschädigten Familie zwecks

Ergreifung von vertrauensbildenden Maßnahmen aufgenommen. Weiterhin werden

durch die Polizei Schutzmaßnahmen und Alarmierungsmöglichkeiten angestrebt, um

die Familie so weit wie möglich vor weiteren Übergriffen zu schützen.

 

 

 

Wilkmann

Leitende Oberstaatsanwältin

 

 

 

 

 

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